Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona

Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona

Inhalt

I. Technische Betriebsratsarbeit, Schaffung von Corona-bedingten Arbeitsprozessen
1. Hintergrund: Der Weg zum § 129 BetrVG
2. Die Praxis: Alle Klarheiten beseitigt?
3. Wortlaut, Bezeichnung und Stellung im Gesetz
4. Die Gesetzesbegründung
5. Empfehlung für die Betriebsratspraxis
6. Darf der Betriebsrat während der Corona-Pandemie zur Betriebs-versammlung einladen?
7. Kann der Arbeitgeber Reisen zu Schulungsveranstaltungen untersagen?
8. Darf der Arbeitgeber den Betriebsrat anweisen, seine Arbeit im Home-office zu verrichten?

II. Corona und Mitbestimmung des Betriebsrats
1. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen anordnet?
2. Kann der Betriebsrat seinerseits vom Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wegen der Ansteckungsgefahr verlangen?
3. Bestimmt der Betriebsrat mit, wenn der Arbeitgeber Home-Office anordnet?

III. Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Betrieblicher Infektionsschutz
1. Mitbestimmungsrecht beim Gesundheits- und Arbeitsschutz
2. Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung
3. Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigtenunterweisung
4. Mitbestimmung bei der Verwendung von Schutzkleidung
5. Mitbestimmungsrecht bei Mitarbeiterbefragungen

IV. Betrieblicher Infektionsschutz kontra Datenschutz!?

V. Corona-Prävention im Betrieb – Hygienemaßnahme
1. Das Wichtigste in Kürze
2. LEITLINIEN
3. Erläuterung zum Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz)

VI. Rechte des Betriebsrats beim „Home-Office“
1. Hochkonjunktur des „Home-Office“
2. Telearbeiter sind Arbeitnehmer
3. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
4. Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
5. Mitwirkungsrechte des Wirtschaftsausschusses
6. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
7. Home-Office: Was darf ich? Was muss ich? (individualrechtl. Aspekte)

Dauer und Kosten

Dauer:
1,5 Tage (Do. 10.00 Uhr bis Fr. ca. 13.00 Uhr)
Referenten:
Richter und Richterinnen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, erfahrene RechtsanwältInnen
Zielgruppen:
Alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
Hotelkosten:
210,00 EUR pro Person (Vollpensionspauschale /Tag)
72,00 EUR pro Person (Tagespauschale)
Seminargebühr:
350,00 EUR zzgl. MwSt.