Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG

Inhalt

Vor dem Inkrafttreten des AGG wurde den deutschen Unternehmen eine Klagewelle prophezeit. Interessensverbände, Rechtsanwälte und Politiker befürchteten amerikanische Verhältnisse in Deutschland. Hohe Entschädigungssummen sind bisher ausgeblieben. Zwischenzeitlich haben sich viele Unternehmen im Hinblick auf die Personalbeschaffung weitestgehend mit den gesetzlichen Vorgaben arrangiert. In vielen Bereichen der Personalpolitik werden die Risiken des AGG jedoch nach wie vor unterschätzt. Wir machen Sie mit den Vorschriften des AGG vertraut und zeigen Ihnen, wie sich diese auf Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmervertretung auswirken.

Anwendung des AGG
- Was ist Diskriminierung?
- Diskriminierung erkennen
- Arten von Benachteiligungen
- Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
- Mobbing und sexuelle Belästigung
- Wer ist geschützt?
- Erlaubte Ungleichbehandlungen

Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem AGG
- Überwachung der Einhaltung der Schutzvorschriften
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
- Regeln für Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien, Einstellungsgespräche, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen
- Beteiligung bei personellen Maßnahmen: Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Kündigungen
- Abschluss einer Antidiskriminierungsvereinbarung

Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem AGG
- Beschwerde beim Arbeitgeber
- Beschwerde beim Betriebsrat
- Leistungsverweigerungsrecht
- Schadenersatz und Schmerzensgeld
- Darlegungs- und Beweislast bei vermuteten Diskriminierungen

Weitere Rechtsfolgen und Pflichten des Arbeitgebers
- Aufklärungs- und Hinweispflichten
- Haftung des Arbeitgebers bei Diskriminierungen durch Arbeitnehmer
- Maßnahmen des Arbeitgebers bei Diskriminierungen durch Arbeitnehmer
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

Dauer und Kosten

Dauer:
1,5 Tage (Di. 10.00 Uhr bis Mi. ca. 13.00 Uhr)
Referenten:
Richter und Richterinnen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, erfahrene RechtsanwältInnen
Zielgruppen:
Alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Kosten Insel Hotel:
215,00 EUR pro Person (Vollpensionspauschale /Tag)
72,00 EUR pro Person (Tagespauschale)
Hotelkosten Häffner Bräu:
106,00 EUR pro Person (Vollpensionspauschale /Tag)
50,00 EUR pro Person (Tagespauschale)
Seminargebühr:
450,00 EUR zzgl. MwSt.

Termine

März 2024
14.03.2024 – 15.03.2024 (Beginn Do. 09:00 Uhr - Insel Hotel)
Oktober 2024
24.10.2024 – 25.10.2024 (Ende Fr. 13:00 Uhr - Insel Hotel)